Blog Facebook Gewinnspiele: Was gibt es aus rechtlicher Sicht zu beachten?

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Facebook Gewinnspiele können im ständigen Wettbewerb um die Aufmerksamkeit der Nutzer ein entscheidender Vorteil sein, um reichweitenstarkeKampagnen zu generieren. Als Veranstalter von Gewinnspielen gibt es jedoch sowohl aufgrund der deutschen Gesetzeslage, als auch der Richtlinienvon Facebook einiges zu beachten. In diesem Blog-Beitrag zeigen wir die wichtigsten Punkte.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?

Bei der Durchführung von Gewinnspielen ist zunächst die Gesetzeslage in Deutschland zu beachten. So regelt beispielsweise das Telemediengesetz, dass Gewinnspiele mit Werbecharakter „klar als solche erkennbar“ sein müssen. Außerdem sollen eindeutig formulierte Teilnahmebedingungen erstellt werden, die für die Nutzer auf einfachem Wege einsehbar sind. Die folgenden Punkte sollten dort auf jeden Fall enthalten sein:

Was kann gewonnen werden?

Alle Preise sollten möglichst genau aufgeführt werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

Wann findet das Gewinnspiel statt?

Wichtig ist, dass in den Teilnahmebedingungen sowohl der Start– als auch der Endzeitpunkt des Gewinnspiels aufgeführt werden.

Wer veranstaltet das Gewinnspiel?

Neben dem Namen des Veranstalters sollte auch eine Kontaktadresse angegeben werden.

Wer ist zur Teilnahme berechtigt?

Manche Gewinnspiele sind nicht an alle, sondern nur eine bestimmte Personengruppe gerichtet. Dies kann rechtliche Gründe haben, etwa wenn die Preise einer Altersbeschränkung unterliegen. Doch auch zur Wahrung der Glaubwürdigkeit, wenn zum Beispiel Mitarbeiter des Unternehmens von der Teilnahme ausgeschlossen werden, kann die Teilnahmeberechtigung beschränkt werden. Dabei sollte aber stets beachtet werden, dass der Ausschluss sachlich begründet wird und nicht diskriminierend ist.

Wie kann am Gewinnspiel teilgenommen werden?

Damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt, sollte in den Teilnahmebedingungen eindeutig geregelt werden, wie die Nutzer teilnehmen können. Das kann bei einem Facebook Gewinnspiel beispielsweise das Kommentieren unter dem Gewinnspielbeitrag sein.

Wie und wann wird der Gewinner ermittelt?

Neben dem genauen Zeitpunkt der Gewinnerermittlung und -bekanntgabe sollte im Vorfeld auch angegeben werden, auf welche Weise der Gewinner bestimmt wird. Außer dem Zufallsprinzip ist hier zum Beispiel auch denkbar, den Kommentar mit den meisten Likes gewinnen zu lassen.

Ist der Gewinn mit Zusatzkosten verbunden?

Entstehen dem Gewinner durch den Gewinn Zusatzkosten, beispielsweise für die Anreise zu einem gewonnenen Hotelurlaub, muss der Veranstalter dies in den Teilnahmebedingungen aufführen.

Wie werden die Gewinner benachrichtigt?

Oftmals werden die Namen der Gewinner unter dem Gewinnspielpost in einem Kommentar verlinkt. Diese Form der Benachrichtigung ist aber nur zulässig, wenn die Teilnehmer zuvor darüber informiert wurden. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht sollte ein Hinweis auf Veröffentlichung der Namen der Gewinner erfolgen.

Beispiel für die Bekanntgabe der Gewinner unter einem Facebook Gewinnspiel-Post

Wann verfällt der Gewinnanspruch?

Bei Gewinnspielen kann es vorkommen, dass sich der Gewinner nicht meldet. Wie lange er nach der Bekanntgabe noch einen Anspruch auf seinen Gewinn hat, sollte deshalb in den Teilnahmebedingungen genau geregelt sein.

Hinweise zum Datenschutz

Nicht nur aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU sollte auch der Datenschutz in den Teilnahmebedingungen von Facebook Gewinnspielen berücksichtigt werden. Wesentlich ist dabei der Hinweis auf die Einwilligung zur Verarbeitung der eingegebenen Datenzu Zwecken der Gewinnermittlung. Für die weitere Verwendung der Daten zu Werbezwecken, beispielsweise für den Versand von Newslettern, muss eine ausdrückliche Einwilligung abgegeben werden. Hier ist es also nicht mit einem Hinweis in den Teilnahmebedingungen getan. Auch sollte die Teilnahme nicht an die Werbeeinwilligung gekoppelt sein, sondern nur als zusätzliche Option zur Verfügung stehen.

Vorbehaltsklausel einfügen

Für den Fall, dass technische Probleme oder andere ungeplante Ursachen eine Unterbrechung oder Abänderung des Gewinnspiels nötig machen, ist es sinnvoll, eine Vorbehaltsklausel für einzufügen. So ist man in diesen Fällen auf der sicheren Seite.

Abtritt von Nutzungsrechten

Wenn bei der Gewinnspielteilnahme User Generated Content zum Einsatz kommt, ist es wichtig, den Nutzer über den Abtritt seiner Nutzungsrechte zu informieren. Dazu zählen etwa eigene Bilder, die die Nutzer unter dem Gewinnspielpost veröffentlichen sollen.


Neben den Teilnahmebedingungen ist es aus rechtlicher Sicht vor allem wichtig, den Datenschutz zu beachten. Um dem Grundsatz der Datensparsamkeit gerecht zu werden, ist es ratsam, zur Durchführung des Gewinnspiels ausschließlich solche Daten abzufragen, die auch wirklich benötigt werden. Bei Facebook Gewinnspielen, bei denen zur Teilnahme meist kein Formular ausgefüllt werden muss, spielt die Abfrage weiterreichender Daten ohnehin keine große Rolle.

Welche Richtlinien von Facebook sind bei Gewinnspielen zu beachten?

Nicht nur die rechtlichen Bedingungen, auch die eigenen Vorgaben von Facebook müssen bei der Erstellung von Gewinnspielen beachtet werden. Dazu zählt unter anderem der Hinweis, dass Facebook nicht in Verbindung mit dem Gewinnspiel steht. Falls von den Nutzern Daten gesammelt werden, muss zudem darauf hingewiesen werden, dass nicht Facebook, sondern der Gewinnspiel-Veranstalter diese Daten erhebt.

Außerdem darf der Veranstalter Inhalte nicht falsch markieren oder die Nutzer dazu aufrufen. Gewinnspiele nach dem Motto „Markiert euch in diesem Bild um teilzunehmen“ sind daher nicht zulässig und es droht eine Löschung durch Facebook. Weiterhin sind die persönlichen Chroniken der Nutzer tabu: Gewinnspiele, die zum Teilen eines Beitrags an der eigenen Chronik oder an der Chronik eines Freundes aufrufen, entsprechen ebenfalls nicht den Richtlinien von Facebook. Die Nutzer dürfen außerdem nicht zu Änderungen an ihrem Facebook-Profil animiert werden. Aufrufe wie „Unter allen, die unser Logo als Profilbild verwenden, verlosen wir…“ sind also nicht möglich. Auch sind Gewinnspiele, die einen Preis unter allen Fans einer Facebook-Seite verlosen unzulässig. Eine weitere Möglichkeit ist hingegen die Nutzung eines Reaktions-Buttons zur Gewinnspielteilnahme. Grundsätzlich sollten alle Aktivitäten, die mit dem Gewinnspiel zusammenhängen, ausschließlich unter dem Gewinnspielpost selbst stattfinden. Damit ist man in den meisten Fällen auf der sicheren Seite.

Wichtig ist auch noch, dass das Gewinnspiel von einer Fan-Page und nicht von einem persönlichen Profil aus durchgeführt wird. Am besten prüft man vor Beginn des Gewinnspiels, ob alle aktuellen Facebook-Vorgaben erfüllt wurden. Diese können unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.facebook.com/policies/pages_groups_events

Beispiele für gelungene Gewinnspiel-Posts

Facebook Gewinnspiel – Gewinner kontaktieren

Ist das Gewinnspiel beendet, müssen die Gewinner bestimmt und anschließend über ihren Gewinn benachrichtigt werden. Doch das ist bei Facebook gar nicht so einfach, denn Unternehmensseiten können prinzipiell keine privaten Nutzer anschreiben. Welche Möglichkeiten gibt es also, den Gewinnern die frohe Botschaft mitzuteilen?

Option 1

Unter dem Facebook-Gewinnspielpost verfasst das Unternehmen einen Kommentar, in dem es den Gewinner verlinkt und diese auffordert, sich per Nachricht zu melden.

Option 2

Der Gewinner wird von einem privaten Account aus angeschrieben und so auf den Gewinn aufmerksam gemacht. Diese Option ist nicht ganz so elegant wie die erste Variante, weshalb wir meist Option 1 wählen, um die Gewinner zu benachrichtigen.

Sind schließlich alle rechtlichen und Facebook-spezifischen Vorgaben erfüllt, kann das Gewinnspiel beginnen und einer erfolgreichen Kampagne sollte jetzt nichts mehr im Wege stehen.


Bitte beachten Sie, dass alle in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich der Orientierung dienen sollen und keine Rechtsberatung ersetzen können. Für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte kann trotz ausführlicher Recherchen keine Haftung übernommen werden.